§ 1 | Name des Vereines ist „Geflügelverein Großwaltersdorf und Umgebung“ |
§ 2 | Jeden letzten Sonntag im Monat soll eine Versammlung stattfinden |
§ 3 | Alljährlich soll eine Ausstellung von selbst gezüchteten Tieren stattfinden und von unparteilichen Preisrichtern die besten Erzeugnisse prämiert werden |
§ 4 | Das Zufliegen und Laufen fremder Tiere ist beim Vorsitzenden zu melden und wird gegebenenfalls als Betrug betrachtet und der Betreffende aus dem Verein ausgestoßen wird. |
§ 5 | Jedes aufzunehmen des Mitglied soll den Auftrag guter Sitten und friedlicher Geselligkeit tragen, er muss ferner das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben. |
§ 6 | Der Verein wählt aller 2 Jahre den Gesamtvorstand, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer mit Ihren Stellvertretern und den 3 Ausschussmitgliedern, die Ausscheidenden sind wieder wählbar. |
§ 7 | Zur Deckung der Unkosten des Vereines ist ein Eintrittsgeld von 1,00 RM sowie eine vierteljährliche Steuer von 0,75 RM festgelegt worden. |
§ 8 | Mitglieder welche entweder freiwillig oder notwendiger Weise aus dem Verein ausscheiden bzw. müssen, haben weder Anspruch an der Kasse noch am Vereinseigentum. |
§ 9 | Wer mit seinen Beiträgen länger als 1 Jahr in Rückstand bleibt und wer dem Sinne der Beschlüsse des Gesamtvorstandes und der Statuten entgegen arbeitet, geht der Mitgliedschaft verlustig. |
§ 10 | Bei allen in Zukunft etwa nötig werdenden Neubeschaffung oder Änderung der Statuten sollen mindestens 2/3 der Mitglieder vorhanden sein. |