Gründungsprotkoll - KLZV Großwaltersdorf

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§ 1Name des Vereines ist „Geflügelverein Großwaltersdorf und Umgebung“
§ 2
Jeden letzten Sonntag im Monat soll eine Versammlung stattfinden
§ 3
Alljährlich soll eine Ausstellung von selbst gezüchteten Tieren stattfinden und von unparteilichen Preisrichtern die besten Erzeugnisse prämiert werden
§ 4
Das Zufliegen und Laufen fremder Tiere ist beim Vorsitzenden zu melden und wird gegebenenfalls als Betrug betrachtet und der Betreffende aus dem Verein ausgestoßen wird.
§ 5
Jedes aufzunehmen des Mitglied soll den Auftrag guter Sitten und friedlicher Geselligkeit tragen, er muss ferner das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben.
§ 6
Der Verein wählt aller 2 Jahre den Gesamtvorstand, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer mit Ihren Stellvertretern und den 3 Ausschussmitgliedern, die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
§ 7
Zur Deckung der Unkosten des Vereines ist ein Eintrittsgeld von 1,00 RM sowie eine vierteljährliche Steuer von 0,75 RM festgelegt worden.
§ 8
Mitglieder welche entweder freiwillig oder notwendiger Weise aus dem Verein ausscheiden bzw. müssen, haben weder Anspruch an der Kasse noch am Vereinseigentum.
§ 9
Wer mit seinen Beiträgen länger als 1 Jahr in  Rückstand bleibt und wer dem Sinne der Beschlüsse des Gesamtvorstandes und der Statuten entgegen arbeitet, geht der Mitgliedschaft verlustig.
§ 10
Bei allen in Zukunft etwa nötig werdenden Neubeschaffung oder Änderung der Statuten sollen mindestens 2/3 der Mitglieder vorhanden sein.
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